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Expertenrat

Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Dachdämmung, Fenstertausch und Ausbesserungsarbeiten im Haus?

Frage von Dr. Gabriele H. am 25.08.2016 

Ich muss an einem 2011 neu gedeckten Dach nach Aufstockung eine neue Dämmung anbringen lassen. Außerdem ist die Garageneinfahrt neu zu pflastern, ebenso der Eingangsbereich zum Haus und die Vorgartengestaltung ist zu erneuern. Außerdem muss(te) im Treppenhaus die Treppe erneuert werden. Schließlich muss eine lange Treppe im Gartenbereich erneuert werden.

An einer zweiten Immobilie (Bj. 1988) muss ich die Fenster erneuern. Für welche Maßnahmen kann ich Fördermittel erhalten? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Für die Dachaufstockung können Sie Fördermittel der KfW beantragen. Dabei haben Sie generell zwei Möglichkeiten:

  • Entsteht im Haus eine neue Wohneinheit mit eigenem Eingang, kann die Maßnahme über das KfW-Programm 153 "Energieeffizient Bauen" gefördert werden. 
  • Wird eine bestehende Wohneinheit erweitert, können energetisch relevante Maßnahmen wie Dachdämmung, Fassadendämmung oder Dachfenster über das KfW-Programm 152 mit einem Darlehen oder über das Programm 430 mit einem Zuschuss gefördert werden. Wichtig ist, dass die Förderung vor dem Beginn der Sanierung beantragt und von einem Sachverständigen bescheinigt sein muss. 

Weitere Informationen zur Förderung der Dachdämmung haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Auch der Fenstertausch kann über die Kfw Programme 152 und 430 mit einem Darlehen oder einem Zuschuss gefördert werden. Wichtig ist hier außerdem, dass unabhängig von der Förderung ein Lüftungskonzept erstellt werden muss, wenn mehr als ein Drittel der Fensterflächen ersetzt werden. Das stellt sicher, dass das Gebäude auch nach der Sanierung ausreichend belüftet werden kann, um feuchtebedingte Schäden wie Schimmel zu verhindern. Der Antrag muss auch hier vor dem Beginn der Maßnahme mit der Bescheinigung durch einen Sachverständigen bei der KfW gestellt werden.

Weitere Informationen zur Förderung des Fenstertauschs haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Die Beantragung der KfW-Fördermittel funktioniert ganz einfach über das Online-Portal der KfW. Was es dabei zu beachten gibt, haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Einen von der KfW zugelassenen Energieberater finden Sie zum Beispiel in der Energie-Effizienz-Experten-Liste.

Die übrigen Arbeiten können Sie bei selbst genutztem Wohneigentum am Jahresende steuerlich geltend machen. Da das aber nur mit den anteiligen Handwerkskosten funktioniert, müssen diese in der Rechnung gesondert aufgeführt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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