Ich habe an meinem Gebäude verschiedene Sanierungen geplant (Dachdämmung, Heizungsanlagenaustausch zur Wärmepumpe und Installation einer Photovoltaikanlage). Da ich sehr wahrscheinlich nicht die Stufe des Effizienzhauses durch den Umbau erlangen würde, wäre es möglich, die Förderung der BAFA für die Dachdämmung zu erhalten und zusätzlich den KfW 270 Kredit für Heizung und Photovoltaikanlage? Oder wären alle Maßnahmen nur zusammen förderfähig, wenn ich den Standard des Effizienzhauses erreichen würde und so den KfW-Kredit-Wohngebäude erhalte?
Kommt die BEG-WG-Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus nicht infrage, gibt es verschiedene Optionen. Für die Förderung der Photovoltaik können Sie einen Kredit aus dem KfW-Programm 270 nutzen. Zusätzlich ist zu prüfen, ob es in Ihrem Bundesland eine separate PV-Förderung gibt. Einen Überblick dazu geben wir im Beitrag "Förderung der Bundesländer für Photovoltaik, Solar und Speicher".
Für alle anderen Maßnahmen können Sie die BEG-EM-Förderung für Einzelmaßnahmen nutzen. Interessant ist diese zum Beispiel für die Heizung. Denn zur Förderung der Wärmepumpe bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 25 Prozent. Tauschen Sie eine alte Ölheizung, eine Kohleheizung, eine Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung aus und verzichten fortan auf das Heizen mit fossilen Energien, erhalten Sie einen zusätzlichen Heizungs-Austausch-Bonus in Höhe von 10 Prozent. Die Förderung der Wärmepumpe beläuft sich in diesem Fall also auf 35 Prozent.
Für die Förderung der Dachdämmung können Sie ebenfalls die BEG-EM-Förderung in Anspruch nehmen. Hier erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent. Geben Sie Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan schrittweise in Auftrag, ist durch den iSFP-Bonus in Höhe von 5 Prozent sogar eine Förderung der Dachdämmung in Höhe von 20 Prozent möglich.
Wichtig: Die BEG-EM-Förderung gibt es für Kosten von bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Überschreiten Sie diese Grenze, können Sie einen Antrag im Jahr 2023 stellen oder für die Dachdämmung auf den Steuerbonus für die Sanierung zurückgreifen. Nutzen Sie diesen, können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend machen.
Die jeweiligen Förderangebote lassen sich miteinander kombinieren. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie Kosten für ein und dieselbe Maßnahme nicht bei mehreren Programmen angeben.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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