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Expertenrat

Welche Möglichkeiten gibt es, den Förderrahmen bei einer energetischen Sanierung auszureizen?

Frage von Alexander R. am 25.06.2025 

Wir möchten gerne ein EFH mittels des KfW-Programms 261 energetisch kernsanieren, um bestenfalls die Effizienzklasse 55-EE zu erreichen (notfalls auch 70-EE).

Die tatsächlichen Sanierungskosten übersteigen bei Weitem den Kreditrahmen des KfW-Programms. Gibt es Möglichkeiten, weitere Förderprogramme einzubinden bzw. mit dem KfW-261 zu kombinieren? Uns ist bewusst, dass keine Maßnahme doppelt gefördert werden kann. Darüber hinaus haben wir verstanden, dass eine Kombination KfW-261 + energetische Förderung über die Steuererklärung nicht möglich ist.

Des Weiteren haben wir gelesen, dass wir im Rahmen der EE-Klasse die Wärmepumpe nicht über eine Einzelmaßnahme fördern dürfen. In unseren Recherchen haben wir häufig widersprüchliche Aussagen zur Kombinierbarkeit gelesen, und meistens waren die Aussagen sehr allgemein gehalten.

Insofern erhoffen wir uns, von Ihnen ein wenig mehr Klarheit im Förderungsdschungel zu erhalten.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich ist es möglich, die Einzelmaßnahmen-Förderung (BEG-EM) mit der Effizienzhausförderung (BEG-WG) zu kombinieren. Dabei können Sie beispielsweise Heizung, Fassade und Fenster über das KfW-Programm 261 fördern lassen und für die Dachsanierung die Einzelmaßnahmenförderung des BAFA in Anspruch nehmen. Beachten Sie dabei bitte, dass die BEG-Heizungsförderung nicht mit der EE-Klasse im Rahmen der BEG-Sanierungsförderung (KfW 261) kombinierbar ist. Hier müssen Sie sich für eine Lösung entscheiden, da es sich sonst um eine Doppelförderung handelt. Wichtig ist außerdem, wie bereits in Ihrer Frage erwähnt, dass Sie Kosten und Aufträge strikt trennen, um eine Doppelförderung zu vermeiden.


Die Kombination von Effizienzhausförderung (KfW-Programm 261) und Steuerbonus für die Sanierung ist nach Aussagen der KfW leider nicht möglich. Unter Umständen können Sie aber einige Arbeiten auch über das KfW-Programm 159 fördern lassen. Dabei handelt es sich um eine Kreditförderung ohne Tilgungszuschuss für Barrieren reduzierende und vor Einbruch schützende Maßnahmen. Das Merkblatt zum Programm gibt einen guten Überblick darüber, was förderbar ist und welche Voraussetzungen dabei bestehen.

Ohne die Umstände im Detail zu kennen, ist eine fundierte Beratung aus der Ferne leider nicht möglich. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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