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Expertenrat

Können wir Fördermittel für Ausbau und Sanierung beantragen, wenn wir nicht die Eigentümer des Gebäudes sind?

Frage von A S. am 23.05.2021 

Wir planen aktuell den Umbau inkl. Modernisierung meines Elternhauses. Mein Mann und ich bewohnen das DG und nach Umbau auch den SPB, meine Eltern das EG. Die Umbaumaßnahmen betreffen hauptsächlich das DG/den SPB. Hauseigentümer ist mein Vater. Ist es möglich, dass mein Mann und ich als Bewohner (nicht Mieter), die nicht Eigentümer sind, eine KfW-Förderung beantragen? Oder ist nur der Eigentümer förderberechtigt?
Es handelt sich um eine Aufstockung bzw. eine Erweiterung des Wohnraumes, das Dach wird vollständig erneuert und entsprechend neu gedämmt (U-Wert 0,14). Einige wenige der alten Fenster werden getauscht, die aktuelle Heizung (BJ 1999) bleibt erhalten und wird auf Niedrigtemperatur (Fußbodenheizung) umgestellt.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sie haben die Möglichkeit, Fördermittel über die Bundesförderung für effiziente Gebäude zu beantragen, müssen dazu allerdings die schriftliche Erlaubnis des Gebäudeeigentümers vorlegen können. Dabei haben Sie folgende Möglichkeiten:


  • Erweitern Sie mit dem Ausbau bestehenden Wohnraum bzw. eine bereits vorhandene Wohneinheit, können Sie Fördermittel für die Einzelmaßnahmen (Dachdämmung, Fenstertausch etc.) über die BEG-EM-Förderung für Einzelmaßnahmen beantragen.
  • Entsteht durch den Ausbau eine neue Wohneinheit, gibt es Fördermittel nur als Neubau im Rahmen der BEG-WG-Förderung für Wohngebäude.

Weitere Informationen zu Konditionen und technischen Voraussetzungen geben wir Ihnen im Beitrag "Übersicht BEG - Bundesförderung für effiziente Gebäude" und in unseren Förder-eBooks für die Sanierung von Einzelmaßnahmen.

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