Ich habe 2024 bis 2025 ohne einen Förderungsantrag für die Außenhülle von meinem Einfamilienhaus in Eigenleistung gedämmt. Besteht jetzt noch im Nachhinein die Möglichkeit, etwas über den Steuerjahresausgleich wiederzubekommen?
Das ist leider nicht möglich. Den Steuerbonus können Sie zwar nachträglich nutzen. Dieser setzt allerdings die Beauftragung von Handwerkern voraus. Fördermittel für Eigenleistung bekommen Sie nur über KfW oder BAFA. Diese verlangen die Antragstellung jedoch vor Maßnahmenbeginn.