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Expertenrat

Kann ich die Wohnfläche im KfW-Antrag nachträglich ändern? Ansonsten bleibt alles gleich.

Frage von Thorsten M. am 01.06.2025 

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Ich habe einen KFW-Kredit 261 zu 3 Wohneinheiten gestellt, der auch schon genehmigt wurde. Insgesamt sollen in dem Gebäude 4 Wohneinheiten entstehen. Die vierte Wohneinheit befindet sich im DG, ist außerhalb der aktuellen umbauten beheizten Fläche und damit nicht förderfähig. So weit, so gut. Jetzt hat sich leider herausgestellt, dass der Architekt bei der Berechnung der möglichen Wohnfläche einen Fehler gemacht hat, weshalb die Wohnfläche verringert werden muss (bitte keine Anmerkungen dazu, ich frage mich selbst, wie man so einen Fehler machen konnte).

Ist es möglich, den Antrag nachträglich ändern zu lassen? Die sanierte Wohnfläche bleibt gleich, die Anzahl der sanierten Wohnungen ebenfalls. Es wird nur die vierte Wohnung, die ohnehin als Neubau gegolten hätte, herausgenommen. Im Antrag steht ja die komplette Wohnfläche, inkl. der vierten Wohnung, obwohl diese nicht Teil der Förderung ist.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Da es sich hier nicht um eine wesentliche Änderung (Kosten, Wohneinheiten etc.) handelt, sollte eine Änderung möglich sein. Eine verbindliche Antwort auf diese Frage bekommen Sie nach individueller Prüfung durch die Sachbearbeiter der KfW. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800/539 9002.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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