Ich habe das Hausgrundstück meiner Eltern gekauft und meine Mutter hat ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht bekommen. Die Betriebskosten trägt sie selber. Ich möchte eine Kerndämmung mit Fenster-/Türen-Wechsel vornehmen. Kann ich eine Förderung bekommen und die Maßnahme steuerlich absetzen?
Fördermittel für die Sanierung können Sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen beantragen, wenn Sie die jeweils geltenden technischen Mindestanforderungen erfüllen. Erhältlich sind dabei Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent. Voraussetzung ist, dass die Antragstellung vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen zusammen mit einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste erfolgt. Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen unsere Beiträge zur Förderung der Fassadendämmung, zur Förderung neuer Fenster und zur Förderung neuer Haustüren.
Den Steuerbonus für die Sanierung können Sie in diesem Fall nicht in Anspruch nehmen. Diesen gibt es nur für selbst genutzte Häuser.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.