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Expertenrat

Können wir nachträglich Fördermittel für die energetische Sanierung beantragen?

Frage von Walter K. am 16.08.2022 

Wir haben ein Zweifamilienhaus zur Vermietung. Dieses haben wir jetzt komplett mit viel Herzblut saniert und renoviert. Es wurden im gesamten Haus neue Fenster mit Dreifachverglasung eingebaut. Investition ca. 17.000 Euro netto und das Dach erneuert, Investition ca. 11.000 Euro netto. Stehen uns hier Fördermittel zur Verfügung? Das würde uns natürlich finanziell sehr weiterhelfen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Geht es um ein vermietetes Haus, gibt es Fördermittel leider nur dann, wenn Sie diese vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträge beantragen. Nachträglich besteht die Möglichkeit nur im selbst genutzten Wohneigentum. Hier steht Ihnen im Jahr des Abschlusses der Maßnahmen der Steuerbonus für die Sanierung zur Verfügung. Möglich ist es in Ihrem Fall jedoch, einen Teil der Kosten als Werbungskosten für die Vermietung steuerlich abzusetzen. Hierfür empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Steuerberater aus Ihrer Region.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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