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Expertenrat

Kann ich die Förderung der Sanierung nachträglich beantragen?

Frage von Astrid D. am 16.07.2024 

Ich bin die Verwalterin und Nießbraucherin eines Mietobjektes mit 8 Wohnungen, das schon an 3 meiner Kinder verschenkt worden ist. Ich habe Heizkörpernischen isolieren lassen und neue Heizkörper eingebaut sowie eine Isolierung auf dem nicht ausgebauten Dachboden installieren lassen. Leider sind diese Arbeiten bereits ausgeführt und bezahlt worden. Besteht noch eine Chance, eine Steuergutschrift oder eine Förderung für diese Maßnahmen zu erhalten?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nachträglich ist das leider nicht mehr möglich. Denn die BEG-Förderung zur Sanierung müssen Sie immer vor Beginn der Maßnahme beantragen. Steuerliche Boni erhalten Sie darüber hinaus nur für Arbeiten am selbst genutzten Wohneigentum. Sie können allerdings den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen, wenn Sie Arbeiten an selbst genutzten Wohnflächen haben durchführen lassen. Das kommt auch bei Nießbrauch infrage. Im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen" erklären wir, wie Sie dabei 20 Prozent der Handwerkerlohnkosten von der Steuer absetzen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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