Ich habe eine Frage zum Modul 2: Energieberatung DIN V 18599. Unter Gegenstand der Förderung findet sich auf der BAFA-Seite, dass ein „energetisches Sanierungskonzept (…)
1. Schritt für Schritt (…) (Sanierungsfahrplan) oder
2. (…durch Sanierung in einem Zug) (oder)
3. Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude (…), wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.“
förderfähig für das Modul 2 ist.
Wie verhält sich das bei einem kommunalen Gebäude, das zum EH70 saniert und im gleichen Zuge mit einem Anbau erweitert werden soll?
Kann es hier zweimal eine Bilanzierung und auch Förderung des Moduls 2 geben? Einmal für das Bestandsgebäude und einmal für den Anbau (Neubau gem. BEG, da über 50m²)? Die beiden Gebäude sind lediglich durch einen Erschließungsbau miteinander verbunden.
Ob in Ihrem Fall zwei Anträge für die Energieberatung zu beantragen sind, hängt davon ab, ob die beiden Gebäudeteile als eine Einheit zu betrachten sind. Nach Angeben des BAFA obliegt die Entscheidung dem Energieberater, welcher das Vorhaben vor der Beratung individuell prüft. Zugelassene Ansprechpartner dazu finden Sie in der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes.
Eine verbindliche Antwort bekommen Sie darüber hinaus auch von den Experten des BAFA, die das Vorhaben individuell prüfen und über den Förderantrag entscheiden. Diese erreichen Sie über die Rufnummer 06196 908-1880 oder das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.