Meine Frau und ich haben ein Zweifamilienhaus mit Energiebedarf von 139,1 kWh/m²a und Primärenergiebedarf von 151,7 kWh/m²a (Bedarfsausweis) und möchten dieses nun an unsere Töchter übertragen. Wir behalten uns einen Nießbrauch im ganzen Haus vor. Eine Wohnung ist vermietet. Für energetische Sanierungsmaßnahmen inkl. Heizung wollen wir weiterhin die Kosten tragen.
Fragen:
1. Können wir (Ehefrau und ich) von Steuerbonus, KfW und/oder BAFA profitieren oder ist dies durch die Übergabe ausgeschlossen?
2. Wer könnte ansonsten profitieren?
3. Ist bei BAFA/KfW immer ein Kredit erforderlich oder geht dies auch rein mit Zuschuss?
Bei Wohnrecht mit eigentumsähnlicher Struktur können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen - allerdings nur die für selbst genutzte Wohneinheit. Die BAFA-Förderung für Maßnahmen am Haus können Sie ebenfalls beantragen. Hier gibt es Zuschüsse für Dämmarbeiten, neue Fenster, neue Türen, sommerlichen Wärmeschutz, Lüftungsanlagen sowie die Optimierung der Heizung. Die KfW-Förderung der Heizung können hingegen nur die Eigentümer beantragen. Das müssten in diesem Fall Ihre Töchter übernehmen. Wie Sie privat mit Kosten und Zuschüssen umgehen, spielt dabei keine Rolle. Neben den BEG-EM-Zuschüssen ist auch ein Ergänzungskredit (KfW 359) möglich. Alternativ bekommen Sie auch einen Kredit zur energieeffizienten Sanierung von der KfW (KfW-Programm 261)
Einen Überblick über aktuelle Förderangebote geben wir in unserer Rubrik Fördermittel. Wie Sie die Förderung beantragen, erklären wir in den Beiträgen "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's" und "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.
Übrigens: Antworten auf Fragen zu Förderung und Sanierung bekommen Sie auch in unserem Webinar für Sanierer!