Gebäude mit drei Wohnungen, das aber bisher nur einen Eigentümer hatte. Aus dem Gesamtgebäude sollen drei Eigentumswohnungen im Rahmen von Sanierung und Umbau entstehen. Wir würden eine der drei Wohnungen erwerben, sind aber bis jetzt weder Eigentümer noch Mieter etc.
Für uns kommt der KfW-Kredit 261 infrage. Aus dem jetzigen Gebäude entsteht ein Effizienzhaus 85 EE. Können wir den KfW-Kredit beantragen, auch wenn wir noch nicht Eigentümer etc. des Gebäudes sind? Momentan ist die Mama meiner Frau Eigentümerin der Wohnung, die wir erwerben würden.
Als zukünftige Eigentümer können Sie einen BEG-Antrag ab dem Zeitpunkt der Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch stellen. Da das noch keinen Eigentumsübergang darstellt, sind alle Maßnahmen, die vor dem tatsächlichen Eigentumsübergang beauftragt bzw. begonnen werden, mit der Verkäuferin bzw. dem Verkäufer abzustimmen.