Ich habe 2022 Förderung für Solar beantragt. Ich arbeite im Heizungsbau und mein Meister hat die mir freundschaftlich eingebaut. Jetzt haben die mir trotz Nachweis vom Fachbetrieb die Förderung gestrichen. Kann ich Einspruch erheben, hab ich Chancen, meine Förderung für das Material zu bekommen?
Vor 2023 gab es die BEG-Förderung für Solarthermieanlagen nur, wenn diese von einem Fachbetrieb eingebaut wurde. Als Nachweis benötigt das BAFA eine offizielle Rechnung. Eigenleistungen, auch durch befreundete Fachhandwerker und Meister, die nicht geschäftsmäßig durchgeführt wurden, werden nach den damals geltenden Bedingungen nicht gefördert. Seit 2023 ist das anders. Denn inzwischen bekommen Sie auch Fördermittel für Eigenleistungen. Dafür ist es jedoch nötig, den Antrag auch ab 2023 zu stellen. Auf ältere Anträge lassen sich die neuen Bedingungen leider nicht anwenden.
Ohne Rechnung von einem Fachbetrieb sind die Chancen einer Förderung unserer Auffassung nach gering. Eine verbindliche Antwort bekommen Sie hier von den Sachbearbeitern des BAFA. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.