Im Zuge meiner Heizungserneuerung für das Wohnhaus möchte ich das Dach meiner Scheune heizungsunterstützend mit Solarthermie ausstatten. Nun ist das Dach leider schon ziemlich marode und der Dachdecker sagte mir, es müsse vor Installation der Solarpaneele neu eingedeckt werden. Nach meinem Verständnis wäre dies eine Umfeldmaßnahme und somit förderfähig. Beheizt werden soll also das Wohnhaus. Erneuert werden muss dafür ein Teil des Scheunendaches (ohne energetische Maßnahme am Scheunendach).
Die BEG-Richtlinie fordert einen räumlichen Zusammenhang, weshalb die Solarthermie auf dem gleichen Grundstück wie das zu versorgende Gebäude zu installieren ist. Erfüllen Sie diese Voraussetzung, steht der Installation und Förderung der Solaranlage auf dem Scheunendach erst einmal nichts im Weg.
Ob die Kosten der Neueindeckung in Ihrem Fall anrechenbar sind, geht aus den Unterlagen des BMWi nicht eindeutig hervor. Gefördert werden grundsätzlich Umfeldmaßnahmen, die für die Installation der Solaranlage dringend erforderlich sind. Das betrifft neben Gerüst und Tragwerk/Montagerahmen unter Umständen auch die direkt betroffene Dachfläche. Die Kosten der Neueindeckung des gesamten Daches werden Sie voraussichtlich nicht anrechnen können.
Eine rechtsverbindliche Antwort bekommen Sie hier von den BAFA- oder KfW-Experten, die Anträge prüfen und letztlich auch freigeben. Diese erreichen Sie unter 06196/908-1625 (BAFA) oder 0800/539-9007 (KfW). Da es sich bei BAFA-Zuschüssen und KfW-Darlehen um BEG-Mittel aus dem Programmteil Einzelmaßnahmen handelt, sind die Voraussetzungen identisch.
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