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Expertenrat

Bekommen wir eine Förderung für eine Solarthermieanlage und erfüllt diese die 15-Prozent-EE-Anforderung?

Frage von Stephan M. am 15.03.2025 

Wir haben uns aufgrund eines Totalschadens eine neue Gas-Brennwert-Heizung einbauen lassen. Wir überlegen, die neue Gasheizung um eine Solarthermieanlage zu erweitern. Wird die Heizungserweiterung auch einzeln gefördert? Kann man damit die 15 % beziehungsweise ab 2040 die 60 % Quote erfüllen? Wir sind Eigentümer und das Haus ist 23 Jahre alt. Die Gas-Brennwert-Heizung ist von 2025.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Eine Förderung für die Solaranlage bekommen Sie über die KfW-Heizungsförderung. Hier ist ein Zuschuss in Höhe von 30 Prozent möglich. Erfüllen Sie die Voraussetzung für den Einkommensbonus (selbstnutzende Eigentümer mit max. 40.000 Euro Haushalts-Jahreseinkommen), steigt die Förderrate auf 60 Prozent an. Wie Sie die Mittel richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Solaranlage.

Haben Sie die Heizung 2025 eingebaut, müssen Sie ab dem 1. Januar 2029 mindestens 15 Prozent, ab dem 1. Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab dem 1. Januar 2040 mindestens 60 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate erzeugen (siehe § 71 Abs. 9 GEG).

Die 15 Prozent-EE-Anforderung können Sie mit einer Anlage zur Heizungsunterstützung erfüllen. Günstig sind dabei 0,1 bis 0,15 Quadratmeter Kollektorfläche pro Quadratmeter Wohnfläche. Damit kommen Sie im 140-Quadratmeter-Haus auf 14 bis 21 Quadratmeter Kollektorfläche. Zusammen mit einem Speicher mit 50 bis 70 Liter Volumen pro Quadratmeter Kollektorfläche (mind. 1.000 Liter), erreichen Sie dabei in der Regel eine Deckungsrate von etwa 20 bis 25 Prozent. Die Gasheizung muss dabei weite Teile des Jahres nicht anspringen und ist nur noch in den Wintermonaten nötig. Beachten Sie bitte, dass es hierbei abhängig von Lage, Ausrichtung und Verschattung große Unterschiede geben kann. Eine verbindliche Auskunft aus der Ferne ist daher leider nicht möglich.

Die 60-Prozent-EE-Anforderung aus dem Gebäudeenergiegesetz erfüllen Sie allein mit der Solarthermie nicht. Möglich wäre es dazu aber, Biogas etc. zu ordern. Unser Tipp: Besprechen Sie das Vorhaben mit einem Energieberater aus Ihrer Region, um die energetisch und wirtschaftlich sinnvollste Lösung bzw. Auslegung zu finden.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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