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Expertenrat

Bekomme ich den Steuerbonus für die Sanierung für eine Solarthermieanlage, die ich 2023 eingebaut habe?

Frage von Bernd K. am 25.06.2025 

Ich habe 2023 eine Solarthermieanlage gekauft. Nur für Warmwasser auf eigenem Haus zur eigenen Nutzung. Kann ich diese Anlage steuerlich absetzen? Wenn ja, welche Voraussetzungen werden gefordert?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich sind Heizungs- und Solarthermieanlagen steuerlich absetzbar. Dazu können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen, wenn ein Fachhandwerker die Anlagen eingebaut und das bestätigt hat. Infrage kommt der Steuerbonus aber nur dann, wenn Sie diesen erstmals für das Steuerjahr beantragen, in dem die Maßnahme stattgefunden hat. Das heißt, Sie müssten den Bonus für das Jahr 2023 und die beiden Folgenden geltend machen. Im Beitrag "Steuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen" erklären wir, wie das funktioniert.

Grundsätzlich gelten dabei die folgenden technischen Mindestanforderungen:


  • erneuerbare Energien müssen im Gebäude oder in unmittelbarer Nähe zum versorgten Gebäude genutzt werden
  • Anlagen mit Kollektoren ohne transparente Abdeckung auf der Frontseite sind nicht förderbar
  • es muss eine unabhängige Prüfung/Zertifizierung nach Solar-Keymark eines nach ISO 17025 vorliegen
  • der jährlicher Kollektorertrag muss mindestens 525 kWh/m2 betragen
  • die Anlagen müssen mit einem Funktionskontrollgerät (Solarregelung) ausgestattet sein (Luftkollektoren sind ausgenommen).
  • bei Vakuumröhren- und Vakuumflachkollektoren ab 20 m² oder Flachkollektoren ab 30 m² ist die Erfassung der solaren Erträge im Kollektorkreislauf erforderlich,
  • ein hydraulischer Abgleich ist Pflicht (Ausnahme: Solarkollektoranlage ausschließlich für die Warmwasserbereitung)

Erfüllen Sie die technischen Mindestanforderungen nicht, können Sie auch den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen. Diesen gibt es allerdings auch nur dann, wenn Sie den Bonus für das Jahr der Maßnahme gelten machen. Im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen nach § 35a EStG" erklären wir, wie das funktioniert.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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