Ich werde im kommenden Jahr über ein Trockenbauunternehmen die Dachschrägen neu dämmen lassen. Ich bekomme aufgrund eines BAFA-Antrags zu Anfang Juli noch 25 % auf die Einzelmaßnahme gefördert. Da ich, nachdem die Dachschrägen mit Rigips neu verkleidet wurden, Malervlies aufbringen möchte, wird mir von mehreren Seiten gesagt, dass ich eine Q3-Spachtelung noch zusätzlich beauftragen sollte. Würden mir somit die Kosten einer Q3-Spachtelung auch anteilig erstattet werden?
Bei einer Dämmung der Dachflächen zählen Arbeiten zur Verkleidung der Dämmung (z. B. Gipskartonplatten) sowie Maler- und Tapezierarbeiten bei einem ausgebauten Dachgeschoss zu den förderbaren Umfeldmaßnahmen. Da die Spachtel-Arbeiten unserer Auffassung nach dieser Kategorie angehören, ist eine anteilige Förderung wahrscheinlich. Eine verbindliche Antwort erhalten Sie hierzu von Ihrem Fördergeber bzw. von Ihrem Energieberater. Letzterer muss die Kosten für den technischen Projektnachweis (TPN) prüfen und bestätigen.