Werden die Kosten eines Tragwerksplanenden für die statische Berechnung und den Wärmeschutznachweis ebenfalls als energetische Fachplanung gefördert, wenn zusätzlich ein Energie-Effizienz-Experte eingebunden ist? Die Kosten für die oben genannten Leistungen werden meistens deutlich vor Antragstellung erarbeitet und abgerechnet. Ist dies ebenso nicht förderschädlich?
Die KfW erkennt die Leistungen des Statikers als förderfähige Planungskosten an, wenn diese im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung stehen. Das gilt auch dann, wenn die Leistungen vor Antragstellung beauftragt und abgerechnet wurden. Die Förderbank wertet das nicht als Vorhabenbeginn.
In Punkt 9.2 der BEG-WG-Richtlinie heißt es zudem: "Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden und führen für sich genommen nicht zur Annahme eines Vorhabenbeginns." Die Durchführung der Leistungen vor Antragstellung ist damit nicht förderschädlich. Ohne diese wäre eine Antragstellung in der Praxis üblicherweise auch nicht möglich.