Ich verstehe auf Ihrer Seite nicht, ob man nun für die Inanspruchnahme des Steuerbonus z. B. für neue Fenster und Haustür einen Energieberater benötigt. Ich lese auf Ihrer Seite, "Ganz ohne Energieberater kommen Sie aus, wenn Sie den Steuerbonus für die Sanierung in Anspruch nehmen wollen.". Etwas später ist von einer verpflichtenden Bescheinigung des Energieberaters die Rede?
Sie benötigen generell keinen Energieberater, wenn Sie den Steuerbonus für die Sanierung in Anspruch nehmen möchten. Nach der Sanierung muss Ihr Fachhandwerker aber ein Muster-Formular des Bundesfinanzministeriums ausfüllen. Damit bestätigt der Experte, dass die Ausführung den Fördervorgaben entspricht. Dieses Muster-Formular kann auch ein Energieberater ausfüllen.