Frage zur steuerlichen Förderung nach §35c: Bei der BAFA Förder-Variante "Heizungsoptimierung", z.B. Einbau einer Fußbodenheizung, darf die fossile Heizung nicht älter als 20 Jahre sein, gilt das auch für §35c?
Der Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c EStG sieht diese Vorgabe nicht vor. Relevant ist dabei Anlage 8 der ESanMV. Hier heißt es: "Von der Steuerermäßigung umfasst sind Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern die Heizungsanlagen älter als zwei Jahre sind. Dazu zählen Maßnahmen, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird, Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen sowie die geringinvestive Umstellung von wasserstofffähigen Heizungen auf den 100-prozentigen Wasserstoffbetrieb."