Für den Einbau einer Wärmepumpe muss ein neuer Technikraum an das Gebäude angebaut werden. Die bisherige Gas-Heizung befindet sich im DG in der Abseite, also kein Platz für großen Pufferspeicher, kein Keller. Kann diese Umfeldmaßnahme als separate Maßnahme angegeben/gefördert werden oder ist sie in den Förderantrag der Wärmepumpe mit einzurechnen?
Ist der Technikraum für die Installation der neuen Wärmepumpe nötig, bekommen Sie Fördermittel auch für diese Umfeldmaßnahme. Ein zusätzlicher Antrag ist nicht nötig. Die Ausgaben geben Sie einfach im Antrag zur Wärmepumpen-Förderung mit an. Beachten Sie, dass auch hier die Höchstgrenze von 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr gilt. Bemessen Sie die Kosten im Antrag großzügig, um auch Unvorhergesehenes abdecken zu können und keine Fördermittel zu verlieren.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Wärmepumpen herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt. Bitte beachten Sie, dass die Kreditförderung inzwischen gestrichen wurde.
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