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Expertenrat

Bekomme ich Fördermittel für den Neubau einer Terrasse, wenn dieser im Rahmen der Fassadendämmung erforderlich ist?

Frage von Markus K. am 16.07.2020 

Ich möchte mein Haus auf KfW-55 Standard sanieren. Hierfür ist eine Fassadendämmung nötig. Um diese korrekt anbringen zu können, muss meine Terrasse abgerissen werden. Ist die Neuerrichtung der Terrasse dann förderfähig?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach Angaben der KfW werden Abbrucharbeiten und darauf folgende Neuerrichtungen von Balkonen mit der Fassadendämmung gefördert. Ob das auch für Terrassen gilt, hängt von der Konstruktion ab. Eine verbindliche Antwort bekommen Sie hier nur von einem Fachberater der KfW. Die Experten erreichen Sie unter der kostenfreien Rufnummer 0800 539 9002.

Alternativ dazu können Sie Fördermittel für die Neuschaffung von Terrassen und Freisitzen auch über die KfW-Programme 455-B (10-Prozent Zuschuss) oder 159 (günstiges Darlehen) beantragen. Voraussetzung ist, dass:


  • die Terrasse direkt von der Wohnung aus begehbar ist (Schwellen maximal 20 mm)
  • ein Zugang mit einer Durchgangsbreite von mindestens 0,80 m vorhanden ist
  • Sie die Terrasse mit einem rutschfesten Bodenbelag ausstatten
  • die Terrasse eine Mindesttiefe von 1,50 m aufweist
  • eine Brüstung vorhanden ist, die eine Durchsicht ab einer Höhe von 0,60 m über Bodenniveau ermöglicht

Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, können Sie die Mittel über das KfW-Zuschussportal beantragen. Einen Energieberater benötigen Sie anders als bei der Förderung für die energetische Sanierung nicht.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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