In unserem Wohnzimmer befinden sich zwei alte Kunststofffenster, die nicht wärmeeffizient sind und erneuert werden müssten. Jetzt überlegen wir, ob wir statt neuer Fenster lieber eine Terrassentür einsetzten lassen. Sie sollte 2 m breit, 2 flg, zum Schieben sein. Ist diese Terrassentür(statt Fenstertausch) auch förderfähig?
Ja, sofern die Tür die technischen Vorgaben der Fördergeber erfüllt und die Kosten den Mindestbetrag von 2.000 Euro brutto übersteigen, können Sie Fördermittel für den Einbau der Terrassentür beantragen. Erhältlich sind Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent. Die Anträge sind vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen mit der Bestätigung eines Energieberaters zu stellen. Alternativ können Sie 20 Prozent der Kosten von der Steuer absetzen. Im Beitrag "Steuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen" erklären wir, wie das funktioniert.
Erfüllen Sie die technischen Vorgaben nicht, können Sie zumindest 20 Prozent der Lohnkosten steuerlich geltend machen. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für neue Fenster und Türen herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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