Effizienzhaussanierung im Mehrfamilienhaus
- Wohnungseingangstüren sind Teil der thermischen Gebäudehülle, wenn die Treppenhäuser unbeheizt sind. Somit sind sie energetisch relevante Türen, die förderfähig sind.
- Bei beheizten Treppenhäusern sind die Wohnungseingangstüren nicht Teil der thermischen Hülle. Können sie trotzdem mit gefördert werden, wenn man darauf achtet, dass der Einbruchsschutz erhöht wird und die Türen der Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627 oder besser, (auch ohne Nachweis über die Berücksichtigung der Festigkeit und Ausführung der umgebenden Wände) (Infoblatt Massnahmen und Leistungen - sanieren Punkt 2.4)
Nein, eine Förderung der Innentüren gibt es leider nur noch, wenn diese zum unbeheizten Treppenhaus führen und die energetischen Anforderungen erfüllen. Eine Zuschussförderung für mehr Einbruchschutz (KfW 455-E) wurde bereits gestrichen. Hier steht Ihnen alternativ aber das KfW-Programm 159 zur Verfügung. Über dieses bekommen Sie günstige Darlehen für mehr Einbruchschutz.
Das Infoblatt für förderbare Maßnahmen führt unter Punkt 2.4 Folgendes auf: "Erneuerung Hauseingangstüren sowie anderer Außentüren innerhalb der thermischen Gebäudehülle. Bei Mehrfamilienhäusern z. B. auch Erneuerung von Wohnungseingangstüren zum unbeheizten Treppenhaus, Türen zum unbeheizten Keller oder Dachboden, Bodenklappen zum unbeheizten Dachboden"