Wir haben im Jahr 2022 den Zuschuss der KFW (461) bewilligt bekommen und aufgrund der jetzt erst beginnenden Baumaßnahme erfolgreich verlängern lassen. Aufgrund eine Steuerabschreibung (6b) mussten wir für das Bauprojekt nach Antragstellung eine GmbH & CoKG gründen.
Die Eigentümer des Grundstücks und die Bauherren bleiben aber mein Mann und ich. Wie im Förderantrag. Ist es möglich, den Förderantrag auf die KG bzw. GmbH zu übertragen? An den Besitzverhältnissen hat sich ja nichts verändert.
Das Fördervorhaben in ist in aller Regel nicht übertragbar, sodass der Zuschussempfänger sich nicht ändern kann. Wir gehen daher davon aus, dass die Übertragung von einer natürlichen Person auf eine GmbH nachträglich nicht möglich ist (siehe 1.23 in den BEG-FAQ).
Um den Förderanspruch nicht zu verlieren, empfehlen wir Ihnen, das Vorhaben fallspezifisch mit den Sachbearbeitern der KfW zu besprechen. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 539 9002.