Ich möchte an meinem zurzeit leer stehenden Elternhaus von 1956 verschiedene Sanierungsmaßnahmen durchführen. Hierzu ist ein iSFP beauftragt und wird zurzeit noch erstellt. Unter anderem habe ich eine Kerndämmung des zweischaligen Mauerwerks von innen mit Glaswolle bzw. an engeren Stellen mit PU-Schaum vorgesehen.
Nun habe ich festgestellt, dass von meinem Vater damals TV-Kabel in die Hohlschicht des zweischaligen Mauerwerks verlegt wurden. Wenn eine Einblasdämmung vorgenommen wird und dann ein Kabeldefekt auftaucht, können die TV-Kabel nicht mehr nachgezogen werden. Ich möchte sie daher vor der Durchführung der Kerndämmung in die innere Mauer in Kabelkanäle verlegen. Frage: Wird dies als Umfeldmaßnahme ebenfalls gefördert? Werden die Beseitigung der Bohrlöcher und die Wiederherrichtung der Innenräume mit Tapeten mit gefördert?
Des Weiteren möchte ich im Zuge der Ertüchtigung der Außenwände auch die vorhandenen Rollladenkästen dämmen. Im Entwurf des Sanierungsfahrplans und im Entwurf der Umsetzungshilfe ist ein Austausch der Rollladenkästen genannt. Ich möchte diese jedoch nicht austauschen sondern dämmen lassen.
Frage: Kann ein Dämmen der Rollladenkästen trotzdem gefördert werden obwohl ein Austausch im Entwurf des iSFP steht?
Sollte das Dämmen neben dem Austausch noch mit aufgenommen werden in den iSFP, um sich die Chance auf eine Förderung zu erhalten? Rollladenkästen zählen mit zur Gebäudehülle. Können Maßnahmen an Rollladenkästen als Umfeldmaßnahme der Kerndämmung angesehen und gefördert werden oder sind diese separat zu beantragen mit der möglichen Konsequenz, dass ggf. andere Förderbestimmungen gelten?
Wenn Sie mir hier Klarheit verschaffen könnten, wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Ist die Kerndämmung im Sanierungsfahrplan vorgesehen, erhalten Sie Fördermittel inklusive iSFP-Bonus aller Voraussicht nach auch für die entsprechenden Umfeldmaßnahmen. Das schließt in Ihrem Fall Bohrungen für Kerndämmungen, das Einbringen von Kerndämmung und Einblasdämmung, die Dämmung und Ertüchtigung von vorhandenen Rollladenkästen sowie Maler- und Putzarbeiten inklusive Stuckarbeiten und das Anbringen von Fassadenverkleidungen mit ein. Beantragen Sie BEG-EM-Fördermittel sind Maler- und Putzarbeiten jedoch nur an der Außenseite der Wände anrechenbar. Im Rahmen der BEG-WG-Förderung für die ganzheitliche Sanierung zum Effizienzhaus bekommen Sie Fördermittel auch für Arbeiten an Innenwänden.
Da die Fassadendämmung als geförderte Maßnahme im Sanierungsfahrplan aufgeführt ist, bekommen Sie den iSFP-Bonus unserer Auffassung nach auch für die damit verbundenen Umfeldmaßnahmen. Der Fall ist in der Richtlinie zur BEG allerdings nicht eindeutig geregelt, weshalb Sie eine rechtsverbindliche Antwort nur von den Sachbearbeitern des BAFA erhalten. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 / 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite erreichen.
Beachten Sie hierzu bitte auch das BAFA Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen. Unter Punkt 2.1 finden Sie alle Arbeiten, die zusammen mit der Fassadendämmung gefördert werden.