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Expertenrat

Bekomme ich Fördermittel für die energetische Sanierung auch als Vermieter?

Frage von Mike L. am 08.09.2021 

Ich habe kürzlich eine EFH erstanden und möchte dieses vermieten. Da es auf einem alten Stand ist, sollen energetische Sanierungen vorgenommen werden. Meine Frage ist, ob ich als Vermieter auch die Zuschüsse für bspw. das Dach, die Fenster, die Heizung und die Einblasdämmung bekomme? Das Haus ist von 1973 und ich habe auch noch andere Immobilien mit mehreren Wohnparteien. Macht das einen Unterschied?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ja, Fördermittel für die energetische Sanierung bekommen Sie auch als Vermieter in gleicher Höhe. Handelt es sich um ein Gebäude mit mehreren Wohneinheiten, gelten unter anderem andere Höchstgrenzen bei den anrechenbaren Kosten sowie den Ausgaben für die Baubegleitung durch einen Energieberater.

Grundsätzlich können Sie bei Einzelmaßnahmen 60.000 Euro pro Wohneinheit anrechnen lassen. Geht es um die Baubegleitung, bekommen Sie in Ein- und Zweifamilienhäusern 50 Prozent Förderung von maximal 5.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern lassen sich 2.000 Euro pro Wohneinheit, jedoch nicht mehr als 20.000 Euro anrechnen.

Planen Sie eine Sanierung zum Effizienzhaus, sind Sanierungskosten von 120.000 bzw. 150.000 Euro pro Wohneinheit anrechenbar. Die angegebenen Kosten für die Baubegleitung können Sie hier verdoppeln (10.000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser, 4.000 Euro pro Wohneinheit bis 40.000 Euro in Mehrfamilienhäusern).

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Übrigens: Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.


Kommentare

Mike L.

Haben Sie vielen Dank für die Hilfe und schnelle Unterstützung.

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