Ich plane, Verschattungen gegen die Sonne an meinem Haus anzubringen. Worauf muss ich im Angebot genau achten, damit ich die „BEG EM“-Förderung erhalte? Reicht da eine Automatik zur Steuerung nach Sonnenstand oder reicht auch Uhrzeit? Und ich verstehe nicht, was unter dem Nachweis der DIN‑Norm gemeint ist. Brauche ich dafür einen bestimmten Energieberater, der eine besondere Zertifizierung mitbringt? Oder braucht es den DIN-Nachweis nur für Neubauten?
Förderbar sind hier Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass diese parallel zum Fenster eingebaut werden. Außerdem müssen die Lösungen über eine optimierte Tageslichtversorgung (zum Beispiel über Lichtlenksysteme) oder über eine strahlungsabhängige Steuerung verfügen. Eine einfache Zeitsteuerung genügt in der Regel nicht.
Um die Fördermittel beantragen zu können, benötigen Sie die Bestätigung eines Energieberaters der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Zudem ist ein Herstellernachweis erforderlich, der die Einhaltung einer der geforderten Funktionen (optimierte Tageslichtversorgung) belegt. Darüber hinaus bekommen Sie die Fördermittel nur, wenn Sie die Vorgaben der DIN 4108 Teil 2 erfüllen. Hier geht es um die Wirksamkeit der Verschattungseinrichtung – einen entsprechenden Nachweis bekommen Sie von Ihrem Energieberater. Hierzu ist eine individuelle Berechnung erforderlich.
Weitere Informationen zum Thema geben wir im Beitrag "Förderung für den sommerlichen Wärmeschutz". Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir Ihnen im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten.