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Expertenrat

Wie lange nach dem Abschluss eines Liefer-/Leistungsvertrags mit aufschiebender oder auflösender Bedingung muss die Förderung beantragt werden?

Frage von Daniel E. am 10.04.2025 

Ich habe eine Frage bezüglich des Formulars Liefer- und Leistungsvertrag. Unten steht bei Vereinbarung: .... innerhalb von...... Tagen nach Vertragsschluss beantragen wird. Was trägt man da für eine Spanne ein? 30 Tage oder was ist üblich?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Angabe im Musterformular des Liefer-/Leistungsvertrags mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist für die Förderung erst einmal nicht relevant. Sie schafft eine gewisse Verbindlichkeit, das Vorhaben auch umzusetzen. Dementsprechend sollte der Zeitraum nicht zu lang sein. Einigen Sie sich hier mit Ihrem Auftraggeber - zum Beispiel auf 14 bis 30 Tage. Entscheidend hierfür ist, wer die Mittel beantragt und wie schnell alle erforderlichen Unterlagen und Bestätigungen (auch vom Energieberater) vorliegen.

Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir in den Beiträgen "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's" und "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Energieberater aus Ihrer Region finden Sie unter anderem in unserer Energieberater-Datenbank.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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