Kann durch den Übertrag der förderfähigen Ausgaben bei einem Gebäudenetz der Betreiber höhere Förderungen bekommen oder auch beantragen? Kann der Betreiber des Gebäudenetzes eine eigene Wohneinheit besitzen, für die er dann auch z.B. den Geschwindigkeitsbonus bekommt und bekommt er den Bonus auch auf übertragene förderfähige Ausgaben?
Nach Angaben des BMWK ist erst einmal für jedes Gebäude, das mit Wärme versorgt wird, ein eigener Antrag zu stellen. Anschließend lassen sich förderbare Ausgaben an den Errichter/Betreiber des Netzes übertragen. Das funktioniert allerdings nur innerhalb der Widerspruchsfrist von einem Monat nach Zuwendungsbescheid und dann, wenn alle betroffenen Anträge beim BAFA eingegangen sind.
Übertragen lassen sich förderbare Kosten dabei vom Antrag „Anschluss an ein neu zu errichtendes Gebäudenetz“ an den Antrag „Errichtung oder Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes“. Das dazu nötige Formular vom BAFA müssen Sie bei allen betroffenen Anträgen mit hochladen.
Der Errichter/Betreiber bekommt dadurch unserer Auffassung nach eine höhere Förderung. Der Geschwindigkeitsbonus ist in diesem Fall grundsätzlich auch möglich, wie aus der Tabelle unter 8.4.1 der BEG-EM-Richtlinie hervorgeht.
Für Detailfragen empfehlen wir Ihnen hierbei den Kontakt zu Ihrem Fördergeber. Denn bei der Förderung von Gebäude-/Wärmenetzen oder Netzanschlüssen hängen die Vorgaben häufig von den örtlichen Gegebenheiten ab. Unterstützung bekommen Sie auch von einem Energie-Effizienz-Experten des Bundes, der in den Antragsprozess einzubeziehen ist. Ansprechpartner beim BAFA erreichen Sie unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.