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Expertenrat

Wo gebe ich die Kosten der Wärmeverteilung auf dem Grundstück bei der Förderung eines Wärmenetzanschlusses an?

Frage von Werner F. am 11.01.2025 

Zur Förderung für den Anschluss an ein Fernwärmenetz eine Frage: Hierzu muss im Haus eine Wärmeübergabestation etc. errichtet werden, hierzu schließe ich bei einem Fachunternehmen einen Leistungsvertrag ab und erhalte eine BZAnr etc.

Darüber hinaus muss bei der örtlichen Gemeinde auch ein Anschlussvertrag gemacht werden, u.a. zur Wärmeverteilung auf dem Grundstück des angeschlossenen Gebäudes. Kosten, welche nach meinem Verständnis auch förderfähig sein müssten. Wo packe ich diese separaten Kosten rein, welche ja nicht im Leistungsvertrag mit dem Fachunternehmen erscheinen? Müssen diese extra Kosten bei der Zuschussbeantragung bei der KfW mit eingereicht werden oder reicht es, diese nach der Bewilligung der Maßnahme nachzureichen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Der Liefer-/Leistungsvertrag ist unabhängig von den geförderten Kosten. Diesen müssen Sie nur mit einem Fachpartner der Maßnahme abschließen, um zu belegen, dass diese tatsächlich durchgeführt werden soll. Darüber hinaus kommen weitere Leistungen hinzu, für die Sie keine entsprechenden Verträge einreichen müssen. Um Fördermittel für die Gesamtkosten zu erhalten, müssen Sie diese allerdings im Förderantrag angeben. Nachträglich lassen sich die Kosten nicht mehr erhöhen. Wie Sie die Förderung der Heizung beim Anschluss an ein Wärme-/Gebäudenetz richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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