Muss der Nachweis für den BAFA-Förderantrag für Wärmepumpen mit einer neuen Sondenbohrung bereits bei Antragsstellung ein Zertifikat nach DVGW W 120-2 für das Bohrunternehmen vorliegen oder reicht dies für die Auszahlungsanforderung aus? Wenn Ja, wie erhalte ich dies? Ebenso muss bei Antragsstellung bereits eine verschuldensunabhängige Versicherung vorliegen? Da diese einen konkreten Zeitpunkt deckt, ist das bei der aktuellen Situation mehr als schwierig, den Zeitpunkt abzuschätzen.
Bei der Beantragung von Fördermitteln für eine Wärmepumpe kommt es darauf an, dass die Heizung die für die Förderung erforderlichen Effizienzwerte erfüllt. Alles andere weisen Sie mit dem Verwendungsnachweis nach. Dazu gehört unter anderem ein entsprechendes DVGW W 120-2 Zertifikat sowie ein Versicherungsschein mit Zahlungsnachweis für die verschuldensunabhängige Versicherung.
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