Ich beabsichtige, meine 25 Jahre alte Flüssiggasheizung durch eine Luftwasserwärmepumpe zu ersetzen. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein EFH (Baujahr 1996) mit 2 Einliegerwohnungen (ELW). Die ELWs werden als Ferienwohnungen dauerhaft vermietet. Die Vermietungszeit beträgt jährlich nachweislich in dem Zeitraum vom April bis Oktober ca. Tage 300 Tage. Im Zeitraum vom November bis März werden die ELWs jährlich temporär, nachweislich durchgehend vermietet.
Nach meiner Einschätzung erfüllen die ELWs somit den Begriff des Wohngebäudes i.S.d. § 3 Abs.1 Nr. 33 GEG. Der in § 2 Abs. 2 Nr. 8 GEG genannte Ausnahmetatbestand greift nicht, da die Nutzungsdauer explizit länger als 4 Monate beträgt.
Zuschussberechnung somit:
30 % Grundförderung und 20 % Geschwindigkeitsbonus= 50 % von 30 000.-€ = 15 000 €
30 % Förderung für ELW 1 von 15 000.-€ = 4 500 €
30 % Förderung für ELW 2 von 15 000.-€ = 4 500 € Summe = 24.000 €
Meine Fragen zu Förderung: Kann ich unter den oben beschriebenen Gebäude- und Nutzungsvoraussetzungen von einem Zuschuss in Höhe von 24 000.- € ausgehen? Der Energieberater gibt diesbezüglich keine verifizierbare Auskunft, mit der Begründung, dass die endgültige Abklärung bei der KfW meine Angelegenheit sei.
Die Heizlastberechnung des Energieberaters weist eine Heizlast von 18,5 KW aus. Es liegen nun verschiedene Angebote und Aussagen von Heizbauern vor:
Alternative 1: Angebot einer Wärmepumpe mit 15 KW wird als ausreichend bezeichnet.
Alternative 2: Es wird eine Wärmepumpe mit einer Kapazität von 18 bzw. 20 KW für erforderlich gehalten, da neben der Heizlast auch noch der Warmwasserbedarf gesehen wird.
Auch hier hält sich der Energieberater mit seiner Beratung bedeckt und verweist auf die Heizungsfachfirma, welche hier eine verantwortliche Beratung durchführen müsse.
Hier wäre ich sehr dankbar für eine Meinung von “der erergefachberater.de“. Keine Beratung erfolgt durch den Energieberater auch, ob und vor allem in welchem Ausmaß die Vorlauftemperatur durch den Austausch einzelner Heizkörper gesenkt werden kann und dadurch die Effizienz der Wärmepumpe erhöht werden kann. Der Energieberater sieht auch dies als Aufgabe des Heizungsbauers an.
Kann der Energieberater tatsächlich immer an die Heizungsfachfirma verweisen?
Gibt es Möglichkeiten, sich über den Energieberater bei einer übergeordneten Institution zu beschweren oder diesen zu wechseln, ohne erneut wieder von vorn beginnen zu müssen und die gesamten Kosten erneut tragen zu müssen?
Vielen Dank für die Auskunft. Gerne bin ich bereit, einen Betrag für die Kaffeekasse zu überweisen und bitte diesbezüglich um Angabe der Bankverbindung. Infolge der dürftigen Beratung des Energieberaters bin ich ziemlich verzweifelt und fühle mich alleingelassen und hoffe deshalb auf Ihre Unterstützung.
Ein Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste ist ein neutraler Fachmann, der sich mit bauphysikalischen und anlagentechnischen Belangen auskennen sollte. Die oben genannten Fragen sollte der Experte daher nach Begutachtung der örtlichen Gegebenheiten problemlos beantworten können. Für detaillierte Antworten, etwa zur Vorlauftemperatur, sind dabei allerdings weitere Berechnungen notwendig. Eine Heizungsfirma kann die Fragen oft auch beantworten, hat aber vor allem bei kleinen Unternehmen nicht immer die Kapazitäten, entsprechende Berechnungen etc. durchzuführen. Insofern ist eine Arbeitsteilung (Theorie durch Energieberater und Praxis/Ausführung durch Fachfirma) gang und gäbe. Sie können den Energieberater wechseln. Sehr wahrscheinlich wird ein neuer Berater dann aber von vorn mit der Arbeit beginnen müssen. Das ist vermutlich mit zusätzlichen Kosten verbunden, sorgt insgesamt aber für eine höhere Beratungsqualität.
Nun zu den konkreten Fragen: Die Förderung der Wärmepumpe ist grundsätzlich so möglich. Allerdings setzen sich die anrechenbaren Kosten anders zusammen. Im ersten Schritt addieren Sie die förderbaren Kosten aller Wohneinheiten (30.000 + 15.000 + 15.000 Euro = 60.000 Euro). Diese Summe teilen Sie nun durch die Anzahl der Wohneinheiten. Die anrechenbaren Kosten liegen dann bei 20.000 Euro pro Wohneinheit.
Für die erste Wohneinheit bekommen Sie 30 Prozent Basis-Förderung + 20 Prozent Geschwindigkeits-Bonus. In Summe also 50 Prozent von 20.000 Euro (10.000 Euro Förderung). Für die anderen beiden Wohneinheiten bekommen Sie die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent. In Summe also 30 Prozent von 40.000 Euro (12.000 Euro). Für das gesamte Gebäude bekommen Sie also maximal 22.000 Euro Förderung, wenn Sie den Kostenrahmen ausreizen. Entscheiden Sie sich für eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel, steigt der Förderbetrag jeweils um 5 Prozent an (55 Prozent von 20.000 Euro und 35 Prozent von 40.000 Euro).
Liegt die Heizlast bei 18,5 kW, sollte die Wärmepumpe diese Leistung auch decken können. Andernfalls kann es passieren, dass Sie das Haus an sehr kalten Tagen ohne Zusatzheizung nicht mehr wie gewünscht aufheizen können. Wir würden in diesem Fall zur etwas größeren Wärmepumpe tendieren, da diese eine gewisse Reserve aufweist und moderne Anlagen mit Inverter ihre Leistung problemlos weit herunterregeln können. Die Warmwasserbereitung muss nicht in jedem Fall separat berücksichtigt werden, da diese nicht immer parallel, sondern alternativ laufen kann.
In aller Regel können Sie die Vorlauftemperatur absenken, wenn Sie einen hydraulischen Abgleich durchführen und einzelne Heizkörper austauschen. Mit jedem Grad Celsius reduzieren Sie Ihren Heizstrombedarf dabei um etwa 2,5 Prozent, was sich direkt in den Heizkosten widerspiegelt. Welche Heizkörper sie dazu austauschen sollten, lässt sich aus der Ferne leider nicht beurteilen. Das kann ein erfahrener Energieberater aber im Rahmen einer Rohrnetzberechnung feststellen. Letztere ist nötig, um den hydraulischen Abgleich durchzuführen.
Denken Sie daran, dass der Staat die Kosten neuer Heizkörper auch fördert, wenn Sie eine Förderung der Wärmepumpe in Anspruch nehmen. Wichtig dafür ist, dass die Kosten dafür im Antrag berücksichtigt werden.
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