Meine Schwester und ich sind Eigentümerinnen eines Einfamilienhauses, bei dem die Heizung von Gas auf Luft-Wärmepumpe ausgetauscht werden soll. Unsere Mutter hat Nießbrauch. Ich bewohne das Haus und zahle eine Miete an unsere Mutter. Wer stellt den Förderantrag für den Heizungstausch bei Erbengemeinschaften? Gibt es bei der Konstellation mit dem Nießbrauch der Mutter und dem Mietverhältnis zusätzlich Dinge zu beachten?
Wenn Sie Eigentümerin sind und das Haus nachweislich selbst bewohnen, gibt es keine Einschränkungen. Sie können die Förderung der Wärmepumpe beantragen und auch den Klimageschwindigkeits- sowie den Einkommensbonus für sich nutzen, sofern Sie dafür infrage kommen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag "Förderung für die Wärmepumpe - Zuschuss, Kredit oder Steuerbonus". Weitere Informationen zum Förderprogramm und zu den technischen Voraussetzungen geben wir im Beitrag "Förderung für die Wärmepumpe - Zuschuss, Kredit oder Steuerbonus".
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