Ich habe vor Jahren mein Elternhaus überschrieben bekommen. Meine Eltern habe das Nutz- und Nießbrauchrecht und sind nach Notarvertrag für sämtliche Renovierungsarbeiten finanziell verantwortlich. Nun möchten wir eine Wärmepumpe einbauen. Was für Förderungsmöglichkeiten gibt es und wer muss diese beantragen? Ich als Eigentümer oder meine Eltern als für die Renovierung und Instandhaltung verantwortlich?
Grundsätzlich gibt es überregional zwei Förderangebote: Sie können den Steuerbonus für die Sanierung nutzen oder einen Zuschuss, eventuell mit Ergänzungskredit, beantragen. Entscheiden Sie sich für den Steuerbonus für die Sanierung, können Sie 20 Prozent der Kosten verteilt über drei Jahre geltend machen. Diese Möglichkeit haben aber nur Ihre Eltern, wenn sie das Haus selbst nutzen und eine eigentumsähnliche Konstellation vorliegt. Wir empfehlen, das zunächst mit einem Steuerberater oder dem Finanzamt zu besprechen.
Alternativ können Sie die Förderung der Wärmepumpe über die BEG-EM-Förderung in Anspruch nehmen. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Nutzt die Wärmepumpe ein natürliches Kältemittel oder handelt es sich um eine Sole- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe, steigt die Zuschussrate auf 35 Prozent. Selbstnutzende Eigentümer bekommen zudem weitere Boni und damit auf bis zu 70 Prozent Förderung.
Die Beantragung erfolgt im ersten Fall über Ihre Eltern. Diese machen die Kosten dabei in der entsprechenden Steuererklärung geltend. Den Zuschuss dürfen Sie hingegen nur als Eigentümerin beantragen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Wichtig zu wissen: Wie Sie intern mit den Kosten umgehen, spielt keine Rolle. Das heißt, dass Ihre Eltern nach wie vor für die Kosten aufkommen, dafür aber auch indirekt über Sie auch die Förderung bekommen können.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.