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Expertenrat

Wie hoch ist die Förderung für eine neue Wärmepumpe im Zweifamilienhaus?

Frage von Dieter W. am 19.04.2026 

Meine Frau und ich bewohnen ein Haus mit 2 Eigentumswohnungen, die auch selbst genutzt werden. Wir wollen die bestehende 17 Jahre alte Gasbrennwertheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen. Die Kosten belaufen sich auf 42.000 €. Unser zu versteuerndes Einkommen liegt unter 40.000 Euro. Als Kältemittel wird Propan 290 verwendet. Mit welcher Förderung können wir rechnen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sie können hier die Basisförderung sowie den Wärmepumpenbonus für das gesamte Haus beantragen (Kosten: max. 30.000 + 15.000 Euro). Bei einer Förderrate von 35 Prozent entspricht das einem Zuschuss von 14.700 Euro (0,35*42.000). Zudem können Sie für eine Wohneinheit den Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent beantragen. Bei Kosten von 42.000 Euro entspricht das einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 6.300 Euro (0,5*42.000*0,35).

Wichtig zu wissen: Den Einkommensbonus bekommen Sie maximal für eine selbst genutzte Wohneinheit. Die Kosten sind daher durch die Anzahl der Wohneinheiten zu teilen. Den Klimageschwindigkeitsbonus bekommen Sie hier leider nicht, da die bestehende Gas-Zentralheizung noch nicht mindestens 20 Jahre alt ist.

Wie Sie die Förderung der Wärmepumpe richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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