Ich hoffe, dass Sie mir die Frage aus der Erfahrung heraus beantworten können. Ist es förderschädlich, wenn man einen Antrag zur Förderung einer Wärmepumpe gestellt hat und man dort beispielsweise Erdsonde als Energiequelle angegeben hat, sich jetzt aber doch für eine Luft-Wasser Wärmepumpe entschieden hat? Die Kosten würden dabei unangetastet bleiben, genauso der Umstand, dass es immer noch eine Wärmepumpe wird.
Des Weiteren würde es mich interessieren, ob es förderschädlich ist, wenn man zwei Wärmepumpen im Antrag angegeben hat und es am Ende doch nur eine wird?
Sofern die neue Wärmepumpe den technischen Vorgaben des Fördergebers entspricht, ist ein Wechsel in der Regel nicht förderschädlich. Wählen Sie ein Modell aus der Liste förderbarer Wärmepumpen, müssen Sie das BAFA darüber nicht einmal in Kenntnis setzen. So schreibt es das BMWK in seinen FAQs zum BEG unter Punkt 2.12. Ähnlich verhält es sich mit der Anzahl der Heizgeräte. Hier ist allerdings zu beachten, dass sich die Förderhöhe auf die tatsächlich verursachten und per Rechnung nachweisbaren Kosten bezieht. Der Fördersatz ändert sich jedoch nicht.