In einer früheren Stellungnahme haben Sie den Standpunkt vertreten, dass es auch bei einem Heizungstausch einer alten Wärmepumpe mit einer neuen Wärmepumpe eine Bundesförderung in Form eines Zuschusses von 35 Prozent der Kosten der neuen Wärmepumpe gibt.
Bitte geben Sie mir die entsprechenden Fundstellen der BAFA oder sonstige Begründungen hierfür an die Hand, da mein Heizungsbauer dies bestreitet.
Auch heute bekommen Sie Fördermittel für die neue Wärmepumpe, wenn Sie eine alte Wärmepumpe austauschen. Denn die Art der bestehenden Wärmeerzeugung spielt bei der BEG-Förderung in der Regel keine Rolle. Sie finden diesbezüglich keine Vorgaben in der BEG Richtlinie.
Einzige Ausnahme ist der Heizungs-Austausch-Bonus. Diesen erhalten Sie nur, wenn Sie eine Öl-, eine Gas-, eine Kohle- oder eine Nachtstromheizung ersetzten und zukünftig auf fossile Wärmeerzeuger verzichten.
Ähnlich verhält es sich in Punkt 2.22 der FAQ zur BEG. Da heißt es: "Der Einbau eines Wärmeerzeugers auf Basis erneuerbarer Energien ist auch dann als Einzelmaßnahme mit dem entsprechenden Fördersatz förderfähig, wenn im Gebäude bereits ein regenerativer Wärmeerzeuger betrieben wird. [...]".
Eine rechtlich verbindliche Antwort erhalten Sie hier vom BAFA selbst. Sachbearbeiter erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.