Ich habe Anfang 2025 einen Antrag zur Heizungsförderung nach BEG für mein Haus mit 2 WE beantragt und bewilligt bekommen. Ist es möglich, den Förderantrag nachträglich zu ändern oder zu stornieren und dann einen Antrag für die Förderung von nur 1 WE zu stellen und genehmigt zu bekommen? Dies würde mir eine höhere Fördersumme ermöglichen, bezogen auf die aktuell geplante Investition. (Mein Invest für die neue Heizung verringert sich von 44.200 € auf 35.000 €).
Sie können den Antrag stornieren und die Heizungsförderung neu beantragen. Handelt es sich um eine identische Maßnahme, müssen Sie dann allerdings 6 Monate Sperrfrist einhalten. Unter Umständen entfällt diese, wenn sich die Anzahl der Wohneinheiten im Haus ändert. Eine verbindliche Antwort auf diese Frage bekommen Sie auf Rückfrage bei der KfW. Ansprechpartner erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 539 9013.
Finanziell lohnt es sich vermutlich mehr, den Antrag neu zu stellen. Denn dann bekommen Sie 30 bis 35 Prozent Förderung für Kosten in Höhe von 35.000 Euro (10.500 Euro Zuschuss). Hinzu kommt ein Zuschuss in Höhe von bis zu 40 Prozent für 22.500 Euro (Zuschuss 9.000 Euro). Insgesamt beläuft sich die Förderung damit auf 19.500 Euro.
Haben Sie nur eine Wohneinheit, bekommen Sie 30 bis 35 Prozent Förderung für 30.000 Euro (Zuschusshöhe 9.000 Euro) sowie bis zu 40 Prozent Förderung für 30.000 Euro (Zuschuss 12.000 Euro). Insgesamt beläuft sich die Förderung damit auf 21.000 Euro, wenn Sie alle Boni bekommen.