Wenn ich einen 25 Jahre alten wassergeführten Pelletofen austausche durch einen neuen (mit WP) und das Ganze über KfW 458 gefördert werden soll, muss ich dann einen Entsorgungsnachweis beibringen?
Da der Ofen ja nur aus Stahl besteht, gibt es da ja eigentlich (bis auf die Elektronik) nichts zu entsorgen. Den Ofen an sich kann ich als 120kg Stahlschrott abgeben. Aber der Schrotthändler schreibt (üblicherweise) ja nur kg Stahlschrott auf den Beleg. Wie gehe ich damit um?
Beantragen Sie nur die Basisförderung bzw. die Basisförderung und den Effizienzbonus, ist hier nichts weiter zu beachten. Sie können den Ofen dann theoretisch auch weiter betreiben. Möchten Sie den Klimageschwindigkeitsbonus beantragen, ist zunächst mit der KfW zu klären, ob der wasserführende Pelletofen dazu berechtigt. Ist das der Fall, benötigen Sie eine Bestätigung von Ihrem Fachhandwerker (alternativ auch Energieberater) und einen Entsorgungsnachweis. Letzteren erbringen Sie mit einer Rechnung vom Fachhandwerker oder mit einem Nachweis vom Entsorgungsbetrieb.
Sind Sie unsicher, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zur KfW (0800 539 9013). Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.