Wir haben eine Förderzusage der KfW für den Einbau einer Wärmepumpe erhalten. Wert der Maßnahme insgesamt ca. 45.000 Euro inklusive neuem Zählerschrank und Öltank-Stilllegung. Die Wärmepumpe alleine liegt bei knapp unter 30.000 Euro (inkl. Austausch der Heizkörper). Da das Förderlimit der KfW 30.000 Euro beträgt, stellt sich die Frage, ob die "Nebengewerke" z.B. durch EStG 35c gefördert oder zumindest als haushaltsnahe Kosten geltend gemacht werden können. Bei der KfW wurde allerdings das Gesamtprojekt eingereicht.
Nach Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie ist eine Kombination der Förderangebote leider ausgeschlossen. Konkret heißt es dort: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a und § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) ausgeschlossen."