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Expertenrat

Können meine Kinder den Geschwindigkeitsbonus für die vermieteten Wohnungen beantragen?

Frage von Ludwig E. am 27.01.2025 

Wir haben 2005 ein 3-Familienhaus mit unseren Kindern gebaut. Nun wollen wir die Heizung von Gas auf Wärmepumpe umrüsten und haben einen Antrag 458 bei der KfW gestellt. Ich habe die Zusage für den Basisantrag zu 100 % und die Zusatzanträge Geschwindigkeits- und Einkommensbonus gedeckelt auf 70 % (40 %) erhalten. Die Zusatzanträge aber nur zu einem Drittel.

Mein Sohn und meine Tochter haben neu gebaut und ihre Wohnungen vermietet. Können Sie auch einen Antrag zumindest auf Geschwindigkeitsbonus stellen, da der Bonus ja zur Wärmepumpe gehört?

In ihrem Rundschreiben steht: Seit Ende August 2024 sind Privatpersonen antragsberechtigt, die Eigentümer von selbst bewohnten und vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland sind, wenn Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Als Eigentümer können die Kinder Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen. Das können Sie in diesem Fall aber auch für drei Wohneinheiten. Den Klimageschwindigkeitsbonus gibt es aber nur für selbst nutzende Eigentümer. Wohnen Ihre Kinder nicht in den Eigentumswohnungen, kommt der Bonus daher leider nicht infrage. Wären Sie mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz im Haus gemeldet und Eigentümer der jeweiligen Wohnungen sind, können sie den Bonusantrag aufbauend auf einem gemeinsam gestellten Basisantrag zur Förderung der Wärmepumpe einreichen.

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