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Expertenrat

Die geförderte Wärmepumpe ist zu schwach. Bekommen wir Fördermittel für eine weitere Wärmepumpe?

Frage von Kai-Uwe H. am 22.04.2026 

Wir haben eine Wärmepumpe in einem 6-Fam.-Haus (WEG) eingebaut mit KfW Förderung (ausgezahlt). Nun ist die Wärmepumpe zu schwach wg. falscher Heizlastberechnung. Ist die 2. Wärmepumpe als Kaskadenlösung förderfähig und wie ist das bei einer Gashybridlösung?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Installieren Sie eine weitere Wärmepumpe als Ergänzung zur bestehenden und haben Sie noch förderbare Kosten übrig, können Sie für die neue Heizung Fördermittel beantragen. Im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's" erklären wir, wie Sie die Förderung der Wärmepumpe richtig beantragen.

Für eine Gas-Hybridlösung bekämen Sie hingegen keine Förderung. Denn Zuschüsse gibt es dabei nur für den regenerativen Anteil und der ist in Ihrem Fall bereits vorhanden und gefördert.

Übrigens: Seit 2024 gibt es das Budget zur Förderung der Heizung nur noch einmalig. Bei 6 Wohneinheiten stehen Kosten in Höhe von 105.000 Euro zur Verfügung. Die Kosten der bestehenden und bereits geförderten Wärmepumpe sind von diesen förderbaren Kosten abzuziehen. Das gilt nicht, wenn Sie die Förderung der bestehenden Wärmepumpe vor 2024 beantragt haben. Denn da gab es das Budget noch pro Kalenderjahr. In diesem Fall würden Ihnen die gesamten förderbaren Kosten noch zur Verfügung stehen.

Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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