Wir haben eine noch funktionierende Pelletheizung und möchten Sie gegen eine Wärmepumpe austauschen. Bekommen wir dafür die 30 % Basisförderung?
Ja, in diesem Fall können Sie die Basis-Förderung für die neue Wärmepumpe beantragen. Auch der Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent ist möglich. Diesen gibt es für den Einsatz eines natürlichen Kältemittels oder das Erschließen des Wassers oder Erdreichs als Wärmequelle. Sie können darüber hinaus auch den Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent beantragen. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie das eigene Gebäude selbst nutzen und Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen nicht über 40.000 Euro liegt. Den Geschwindigkeits-Bonus in Höhe von 20 Prozent bekommen Sie als selbst nutzender Eigentümer ebenfalls, wenn die Pelletheizung mindestens 20 Jahre alt ist.
Können Sie alle Boni beantragen, kappt der Fördergeber die Förderung der Wärmepumpe bei 70 Prozent.
Wichtig zu wissen: Haben Sie für die Pelletheizung bereits Fördermittel erhalten, kann eine Mindestnutzungsdauer in Höhe von 7 oder 10 Jahren bestehen. Ist das der Fall und der Zeitraum ist bisher nicht abgelaufen, kann es passieren, dass Sie einen Teil der alten Förderung zurückzahlen müssen.
Wie Sie die Förderung der Wärmepumpe beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Wärmepumpe.