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Expertenrat

Benötige ich auch einen Nachweis für die Erwerbsminderungsrente der BE, wenn ich den Einkommensbonus zur Wärmepumpen-Förderung in Anspruch nehmen möchte?

Frage von Saleh C. am 24.01.2026 

Auch ich habe eine Frage zum KfW-Zuschuss für Wärmepumpen. Ich beziehe 2 Renten. Für die eine wurde bereits eine Rentenbezugsmitteilung angefordert. Die andere beziehe ich von der BG (BG Unfallrente/Erwerbsminderungsrente steuerfrei). Dafür finde ich leider keine Informationen, ob und wie jene angegeben werden muss. Muss ich auch eine Beschei­nigung nach § 22 Nummer 5 Satz 7 Ein­kommen­steuer­gesetz bei der BG anfragen, oder nicht da steuerfrei? Die KfW verlangt ja nur steuerpflichtiges Einkommen, wollte hier aber nochmal zur Sicherheit nachfragen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach Rücksprache mit der KfW ist für jede Rente, die Sie beziehen, eine entsprechende Beschei­nigung nach § 22 Nummer 5 Satz 7 Ein­kommen­steuer­gesetz erforderlich.

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