Auch ich habe eine Frage zum KfW-Zuschuss für Wärmepumpen. Ich beziehe 2 Renten. Für die eine wurde bereits eine Rentenbezugsmitteilung angefordert. Die andere beziehe ich von der BG (BG Unfallrente/Erwerbsminderungsrente steuerfrei). Dafür finde ich leider keine Informationen, ob und wie jene angegeben werden muss. Muss ich auch eine Bescheinigung nach § 22 Nummer 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz bei der BG anfragen, oder nicht da steuerfrei? Die KfW verlangt ja nur steuerpflichtiges Einkommen, wollte hier aber nochmal zur Sicherheit nachfragen.
Nach Rücksprache mit der KfW ist für jede Rente, die Sie beziehen, eine entsprechende Bescheinigung nach § 22 Nummer 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz erforderlich.