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Expertenrat

Wie kann ich die Förderung der Wärmepumpe richtig beantragen und welche Voraussetzungen gibt es für den Klima-Geschwindigkeitsbonus?

Frage von Sven I. am 16.11.2025 

Ich habe eine Nachfrage zur Wärmepumpenförderung: 30 % gibt es ja sozusagen „pauschal“. Jetzt gibt es in unserem Haus (wird saniert!) eine Ölheizung, die älter als 30 Jahre ist! Diese soll durch eine WP ersetzt werden. So sollten wir weitere 20 (25) % an Förderung erhalten, korrekt? Allerdings wohnen wir z.Zt. noch nicht in dem Objekt, wie muss man vorgehen, um die volle Förderung zu erhalten?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sofern die Ölheizung noch funktioniert und Sie diese im Zuge der Sanierung demontieren und entsorgen lassen, können Sie den Klima-Geschwindigkeitsbonus beantragen. Mit diesem steigt die Basisförderung um 20 Prozent an. Weitere 5 Prozent Extra bekommen Sie, wenn die neue Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel arbeitet oder auf Wasser / Erdreich als Wärmequelle setzt. Den sogenannten Effizienzbonus bekommen Sie dabei unabhängig von der alten Heizung mit der Basisförderung.

Voraussetzung, um den Klima-Geschwindigkeitsbonus zu beantragen, ist, dass Sie als Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz im Objekt gemeldet sind.

Wie Sie die Förderung der Wärmepumpe richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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