Ich habe ein Haus gekauft und werde nach Kaufpreiszahlung ca. im Februar 2026 Besitzer. Für die Eintragung ins Grundbuch rechnen wir dann mit ca. einem Jahr. Ab wann kann ich die Förderung für eine Wärmepumpe beantragen?
Die Förderung der Wärmepumpe können Sie nur als Eigentümer beantragen. Bei Antragstellung genügt dabei eine Auflassungsvormerkung. Mit der Einreichung des Nachweises müssen Sie dann aber im Grundbuch als Eigentümerin bzw. Eigentümer eingetragen sein. Andere Nachweisdokumente akzeptiert die KfW nicht. Für die Umsetzung und die Nachweiseinreichung haben Sie dabei 36 Monate (Umsetzung) plus 6 Monate (Nachweiseinreichung) Zeit.
Wie Sie die Mittel richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.