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Expertenrat

Warum bekommen wir die zugesagte Förderung für die Wärmepumpe nicht?

Frage von Heinz-Dieter W. am 15.02.2026 

Ich wohne mit einer Frau in ihrem Eigentum – schon über 42 Jahre ohne Mietvertrag und mit getrennten Kassen. Im Antrag für eine Wärmepumpe hat sie eine Zusage über 21.000 € bekommen. Dann wird nachgefragt, wer noch im Haus wohnt. Was spielt es für eine Rolle, wie hoch das Einkommen des Mitbewohners ist? Die Eigentümerin steht allein im Grundbuch. Ich habe mein Einkommen anhand von Steuerbescheiden mitgeteilt. Gibt es für mein Einkommen Freibeträge? Wir sind beide über 83 Jahre. Inzwischen ist die Wärmepumpe eingebaut. Nur bekommt sie 21.000 € nicht. Klären Sie uns doch bitte auf.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Für die Heizungsförderung können Sie auch einen Einkommensbonus bekommen, sofern das zu versteuernde Einkommen nicht über 40 000 Euro beträgt. Relevant ist dabei das Einkommen der Eigentümerin sowie des dort mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten Ehe- und Lebenspartners (auch Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft). Liegt Ihr gemeinsames Einkommen über dieser Grenze, bekommen Sie den Bonus nicht. Die Heizungsförderung begrenzt sich dabei auf die Basisförderung, den Effizienz- und eventuell den Klimageschwindigkeitsbonus (für den Austausch alter fossil betriebener Heizungen).

In Ihrem Fall bekommen Sie also maximal:

 

  • 30 Prozent Basis-Förderung
  • 5 Prozent Effizienzbonus (natürliche Kältemittel und/oder Erd-/Wasser-Wärmepumpe)
  • 20 Prozent Klima-Geschwindigkeitsbonus (Austausch fossil betriebener Heizung)
  • 30 bis 55 Prozent Heizungsförderung
  • 9.000 bis 16.500 Euro bei Kosten von 30.000 Euro (maximal anrechenbarer Betrag bei einer Wohneinheit)

Ohne zu wissen, wie Sie die Förderung beantragt haben, welche Heizung zuvor in Betrieb war (Art und Alter) und wie die Wärmepumpe funktioniert (Art, Kältemittel), können wir aus der Ferne leider keine individuelle Einschätzung geben. Diese bekommen Sie aber von einem Energieberater aus Ihrer Region.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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