Wir haben unser EFH vor 2 Jahren unseren beiden Kindern überschrieben. Die geplante Wärmepumpe würde ich gerne selbst beantragen, da ich ja auch bezahle und es mir einfacher erscheint. Angeblich soll das ab August 2024 für Nießbraucher möglich sein. Was wissen sie darüber?
Dazu liegen uns leider keine Informationen vor. Die KfW-Förderung der Heizung gibt es aktuell nur für Eigentümer von Wohngebäuden. Leben diese nicht selbst im Haus, fallen zudem die Bonus-Angebote für den schnellen Heizungstausch (Geschwindigkeitsbonus) und Einkommen (Einkommensbonus) weg. Diese gibt es nur für selbst nutzende Eigentümer. Wie Hauseigentümer die Mittel richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's"
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.