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Expertenrat

Können wir die Wärmepumpen-Förderung beantragen, wenn wir nicht Eigentümer des Hauses sind?

Frage von Josef S. am 20.07.2024 

Wir haben unser EFH vor 2 Jahren unseren beiden Kindern überschrieben. Die geplante Wärmepumpe würde ich gerne selbst beantragen, da ich ja auch bezahle und es mir einfacher erscheint. Angeblich soll das ab August 2024 für Nießbraucher möglich sein. Was wissen sie darüber?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Dazu liegen uns leider keine Informationen vor. Die KfW-Förderung der Heizung gibt es aktuell nur für Eigentümer von Wohngebäuden. Leben diese nicht selbst im Haus, fallen zudem die Bonus-Angebote für den schnellen Heizungstausch (Geschwindigkeitsbonus) und Einkommen (Einkommensbonus) weg. Diese gibt es nur für selbst nutzende Eigentümer. Wie Hauseigentümer die Mittel richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's"

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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