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Expertenrat

Kann ich den Ölheizungs-Austausch-Bonus beantragen, wenn nur eine Wohnung im Mehrfamilienhaus auf eine Wärmepumpe umgestellt wird?

Frage von Josef H. am 01.08.2022 

Ich habe eine Wohnung in einem 2-Fam.-Haus gekauft. Im Haus wird mit Öl geheizt. Alter des Ölkessels Baujahr 1980. Nun möchte ich meine Wohnung von der Ölheizung abkoppeln und eine Luft-Wasser-Wärmepumpe und Deckenheizung installieren lassen. Der Eigentümer der anderen Wohnung äußert sich nicht zu meinem Vorhaben, so muss ich annehmen, dass er die Ölheizung weiterhin nutzt.

Kann ich die Austauschprämie (10 %) für eine Ölheizung trotzdem beantragen? Weil zuvor wurde ja in der Wohnung mit Öl geheizt mit alten DIN-Radiatoren, das fällt dann weg. Auch weiß ich nicht genau, ob ich richtig informiert bin. Kann es sein, dass die Fördermaßnahmen für die Wärmepumpen ab 15.08.2022 gekürzt werden? Momentan sind dies ja 35 %.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Wir gehen davon aus, dass Sie den Ölheizungs-Austausch-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe in diesem Fall nicht erhalten. Denn dafür müssten Sie die Ölheizung abschalten, demontieren und nachweislich entsorgen. Sie bekommen aber Fördermittel für die Wärmepumpe und die Deckenheizung in Höhe von 35 Prozent. Stellen Sie den Antrag nach dem 15. August 2022, gelten geringere Förderraten - in Ihrem Fall liegt die Zuschusshöhe dann bei 25 Prozent.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Wärmepumpen herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt. Bitte beachten Sie, dass die Kreditförderung inzwischen gestrichen wurde.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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